Stalker muss zahlen

Schuld gegen 45-jährigen Bremerhavener nicht genau nachweisbar. Er soll seine Exfreundin wiederholt belästigt haben

Bremen taz ■ Fast wäre der juristische Deal geplatzt. „Sie sind störrisch“, sagte die Staatsanwältin, dem 45-jährigen Angeklagten aus Bremerhaven, der sich zunächst weigerte, der Einstellung des Gerichtsverfahrens wegen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz gegen ihn zuzustimmen. Er zahle eine Geldbuße nur „ohne Schuldeingeständnis“, sagte der Mann, was Richter Hans Ahlers dann auch zu Protokoll gab. Richter, Staatsanwältin und Verteidiger hatten kein großes Interesse gezeigt, den Prozess vor dem Amtsgericht Bremen „durchzuverhandeln“. Nun muss der Beschuldigte 360 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in Bremen zahlen, weil er mehrmals seine Bremer Exfreundin verfolgt und sie angesprochen hatte. Die Frau hatte zuvor eine Verfügung gegen den Mann erwirkt, die es ihm verbietet, sich der Frau zu nähern oder Kontakt zu ihr aufzunehmen.

„Das kann wohl gut sein, dass wir es hier mit einem Fall von Stalking zu tun haben“, erklärte Richter Ahlers, der damit Menschen meint, die andere mit Liebesschwüren verfolgen, ihren Opfern auflauern, sie verfolgen. Doch seien die Verstöße des Angeklagten gegen die Auflagen schwer nachzuweisen. In einem Vergleich hätten sich beide Parteien verpflichtet, sich gegenseitig „aus dem Weg zu gehen“. „Ich hatte im Gespräch mit der Frau das Gefühl, dass auch sie kein Interesse daran hatte, durch eine Verurteilung ihres Exlebensgefährten noch mehr Öl ins Feuer zu gießen“, so Ahlers.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten. Er habe weder an der Tür seiner Exfreundin geklingelt noch einen Zettel am Wagen ihres jetzigen Lebensgefährten befestigt, auf dem stand: „Vorsicht vor dieser Frau. Psychisch gestört und unberechenbar.“ Auch den Vorwurf, das Schloss ihrer Wohnungstür mit Klebstoff zugeschmiert zu haben, wies der Beschuldigte zurück. Umgekehrt sei es die Frau gewesen, die schriftlich mehrmals Kontakt zu ihm gesucht habe. Seit Monaten habe er zu ihr keinerlei Verbindung mehr.

„Die Frau hat angegeben, dass der Angeklagte vor ihrer Haustür Streife gehe“, sagte die Staatsanwältin. So ganz könne sie den Ausführungen des Beschuldigten deswegen nicht glauben. Der Mann sei im März noch in der Straße seiner Exfreundin gesehen worden, die den Mann auch gefilmt haben will. Bereits in den vergangenen Jahren war der Angeklagte wiederholt juristisch in Erscheinung getreten. Dabei ging es immer um die Verfolgung und Belästigung von Frauen, die er mit Telefonanrufen und Besuchen verfolgte.

Die Staatsanwältin plädierte für eine Strafe von 500 Euro und stimmte erst einer Reduzierung zu, nachdem der Angeklagte wiederholt angab, wegen erheblicher finanzieller Belastungen aus anderen Verfahren nicht so viel zahlen zu können.

„Wenn Sie gar keinen Kontakt zu ihrer Exfreundin haben wollen, ist es vielleicht günstiger, nicht immer in ihrer Straße herumzufahren“, gab Richter Ahlers dem Beschuldigten zum Ende des Prozesses mit auf den Weg. Auf den Mann wartet noch ein weiterer Prozess wegen Körperverletzung. Auch hier soll der Bremerhavener nicht geständig sein. ky