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Urteil zu Polizei-ProfilTiktok-„Officer“ bleibt verboten

Die umstrittenen Internetauftritte eines Berliner Polizisten sind nun rechtskräftig verboten. Der Hauptkommissar darf nicht in sozialen Medien als Polizist agieren, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, Der Kommissar war unter dem Namen „Officer“ etwa bei Tiktok aufgetreten. Er hatte auch ein Interview mit einem bekannten Clan-Mitglied geführt und diesen dabei geduzt. Die Polizei untersagte ihm Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug. Das Gericht urteilte nun, diese Nebenbeschäftigung durfte verboten werden. (dpa)

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