Bezirksämter
: Gesetz für Neubesetzung

Die Neubesetzung der zwölf Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird noch im März gesetzlich geregelt. Bei der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag bringen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken einen gemeinsamen Gesetzentwurf dazu ein, der bei der nächsten Sitzung in einer Woche beschlossen werden soll. Er sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben. Nach bisheriger Rechtslage dürften die Bezirksbürgermeister und Stadträte unabhängig vom Wahlergebnis im Amt bleiben. (dpa)