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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen abgewiesen. Die Firmen sind Mehrheitseigner der PCK-Ölraffinerie in Brandenburg und wurden vom Bundeswirtschaftsministerium im September für sechs Monate unter Treuhandverwaltung gestellt. Das Ministerium fürchtete um den Betrieb der Anlagen, weil Geschäftspartner wegen der Sanktionen gegen Russland die Zusammenarbeit mit dem Konzern aufkündigen wollten. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verlängert das Ministerium die Treuhandverwaltung um sechs Monate.
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