pflegewetter
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Das Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Geld soll die Pflegenden „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, so die Rich­te­r:in­nen in ihrer Begründung. In dem konkreten Fall hatte ein Insolvenzverwalter aus Oldenburg beantragt, das Pflegegeld einer Frau zu pfänden, die sich um ihren autistischen Sohn kümmert. Im Norden ist derweil mit einem Schneesturm zu rechnen.