AfD-Richterin
: Eilverfahren zur Entlassung

Nach der Verhaftung der Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bald eine erste Entscheidung zu deren beruflicher Zukunft treffen. Voraussichtlich in den nächsten sechs bis acht Wochen werde der Dienstgerichtshof über ein Eilverfahren entscheiden, dessen Ziel die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte sei, teilte eine Gerichtssprecherin der dpa mit. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte angekündigt, alle Mittel auszuschöpfen, damit Malsack-Winkemann dauerhaft nicht mehr als Richterin tätig sein kann. Dazu gehört der Eilantrag beim OVG parallel zur Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte es abgelehnt, die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete wegen ihrer Reden in den Ruhestand zu versetzen. (dpa)