Schweden lehnt Auslieferung ab

In der Türkei bestehe das Risiko einer Verfolgung des Journalisten

Der Oberste Gerichtshof in Schweden hat am Montag die von der Türkei geforderte Auslieferung des Journalisten Bülent Kenes abgelehnt. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte persönlich die Auslieferung des Journalisten gefordert und dies als eine Bedingung für seine Zustimmung für den Beitritt Schwedens in die Nato genannt. Aufgrund seiner politischen Überzeugung bestehe in der Türkei das Risiko der Verfolgung, hieß es zur Begründung in einer Erklärung des Richters Petter Asp. Die türkischen Behörden werfen dem Ex-Chefredakteur der Zeitung Todays Zaman vor, ein Mitglied der Gülen-Bewegung zu sein und an dem gescheiterten Putschversuch im Jahr 2016 beteiligt gewesen zu sein. Das oberste schwedische Gericht bestätigte in seiner Entscheidung hingegen den Status des Journalisten als Flüchtling. Die von türkischer Seite erhobenen Anschuldigungen ebenso wie die Mitgliedschaft in der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen ließ es nicht als hinreichenden Grund für eine Auslieferung gelten. In einer ersten Reaktion äußerte sich Kenes erleichtert. Er warf der Regierung Erdoğans vor, die Anschuldigungen gegen ihn erfunden zu haben. „Ich bin Journalist und kein Terrorist“, sagte er. Es sei offensichtlich, dass Ankara ihm das Leben so schwer wie möglich machen wolle. (afp)