Höhere Gaspreise wohl illegal

Viele Anbieter in Deutschland verdoppeln den Gaspreis ab Januar 2023. Dagegen kann man sich wehren

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in bestimmten Fällen gegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas zum Jahreswechsel wehren. Das Bundeswirtschaftsministerium wies am Wochenende darauf hin, dass das geplante Gesetz zu den Preisbremsen auch ein „Missbrauchsverbot“ vorsieht: Versorgungsunternehmen dürfen demnach 2023 nur noch die Erhöhung bei den Beschaffungskosten an die Kundschaft weitergeben. Darüber hinaus sind Preiserhöhungen illegal.

Kernstück der geplanten Regelung, die noch vom Parlament verabschiedet werden muss, ist laut Wirtschaftsministerium eine „Beweislastumkehr“, die für das Funktionieren der Preisbremsen „sehr wichtig“ sei. Bei geplanten Preiserhöhungen müssen die Unternehmen beim Bundeskartellamt „nachweisen, dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist, etwa weil die Beschaffungskosten deutlich gestiegen sind“.

Zahlreiche schon jetzt von den Unternehmen angekündigte Erhöhungen zum Jahreswechsel könnten also illegal sein. Mit der Regelung will das Wirtschaftsministerium nach eigenen Angaben „verhindern, dass künftige Preiserhöhungen bereits allein deshalb erfolgen könnten, weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt“.

Ver­brau­che­r*innen könnten sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden oder anderweitig rechtliche Beratung suchen, empfahl das Ministerium.

Die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, empfiehlt den Kund*innen, Widerspruch gegen die Preiserhöhung einzulegen. Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse.

Zum 1. Januar haben Energieanbieter ihren Kun­d*in­nen massive Preisaufschläge angekündigt. 457 Gas-Versorger planen demnach ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planten Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte. (afp)