Mieten werden komplett gezahlt

Einstige Sozialhilfe-Empfänger, deren Mieten nicht vollständig übernommen wurden, bleiben trotz Hartz-IV-Übergang beim alten Satz. Berater: Das ist „rechtswidrig“

Bremen taz ■ Die Beratungsstelle Solidarische Hilfe beschwert sich über die fürs Arbeitslosengeld zuständige Bagis: Ehemalige Sozialhilfe-EmpfängerInnen würden hier „systematisch rechtswidrig“ behandelt.

Es geht um die Übernahme der Mietkosten. Wer vorher Sozialhilfe bezog und eine Miete hatte, die über den Obergrenzen lag, bekam seine Miete vom Amt nicht vollständig, nur bis zur Höchstgrenze bezahlt. Beim Arbeitslosengeld II, das viele nun statt Sozialhilfe bekommen, ist das aber – vorübergehend – anders: Hier wurde geregelt, dass die ersten sechs Monate die Mieten in voller Höhe übernommen würden. In Bremen gilt diese Schonfrist bis zum 30. August.

Die Bagis schließe die einstigen Sozialhilfeempfänger, deren Mieten nie ganz übernommen wurden, von dieser Regelung aus und gewähre ihnen nur die alten Obergrenzen, erklärt jetzt die Solidarische Hilfe und sieht diese Klientel damit im Nachteil zu ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Empfängern, die nun Alg II und die Mietkosten in voller Höhe bekommen. Die Berater fordern somit die „Gleichbehandlung aller LeistungsbezieherInnen“ und verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holsteins. Das hatte entschieden, dass das Vorenthalten unangemessen hoher Mieten von Amts wegen in der Übergangsregelung „nicht vorgesehen“, ergo rechtswidrig sei. Auch wenn die Bescheide der Bagis vom vergangenen Dezember nun rechtsgültig seien, sei eine Anfechtung jetzt noch möglich, „da es sich um eine rechtswidrige Rechtsanwendung handelt“, so die Solidarische Hilfe. sgi