Kopftuchverbot durch die Hintertür

Mit dem ausdrücklichen Verweis auf Grundsatzurteile glaubt die CDU Kopftuchverbot im Gesetzentwurf installiert

Bremen taz ■ „Ich denke, dass hiermit klar ist, dass das Tragen des Kopftuchs verboten ist“, erklärte gestern CDU-Fraktionschef Hartmut Perschau nach der Fraktionssitzung, in der es um den zuvor von der Fraktion sehr kritisierten Kompromiss in Sachen religiöse Symbole an Schulen ging. Für „klar“ hält die CDU den wenig konkreten Gesetzentwurf (siehe www.mehr-dazu.de), weil nun am Ende der zweiseitigen Begründung zum einseitigen Entwurf noch einmal explizit auf die Urteile des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts „Bezug genommen wird“. Im Bremer Gesetz ist lediglich vom „äußeren Erscheinungsbild der Lehrkräfte“ die Rede, das nicht zu Störungen und Spannungen führen dürfe, die „den Schulfrieden durch Verletzung der religiösen oder weltanschaulichen Neutralität gefährden“. Das Bundesverwaltungsgericht allerdings hat 2004 erklärt: „Eine derart abstrakte Gefährdung gerade der weltanschaulich-religiösen Neutralität der Schule und des religiösen Schulfriedens geht von dem Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin aus.“ Und: „In dieser Lage können leichter Gefährdungen für den religiösen Schulfrieden aufkommen. Sie können sich vor allem aus der Besorgnis insbesondere der Eltern vor einer ungewollten religiösen Beeinflussung der Kinder entwickeln. Einbußen an Neutralität im Erscheinungsbild können zu solcher Besorgnis beitragen und lassen sich insoweit als eine abstrakte Gefahr bezeichnen.“

Dass damit der Kern des Bremer Gesetzes nicht im Gesetz selbst, sondern erst im letzten Satz der Begründung und im bloßen Verweis auf die Urteile nur angedeutet steht, findet Perschau nicht weiter schlimm, sei Bremen in seiner Landesgesetzgebung doch ohnehin daran gebunden: „Die beiden Grundsatzurteile bestehen, ob uns das passt oder nicht.“ So hoffe man, „etwaige Unklarheiten beiseite geräumt“ zu haben. Sollte es dennoch „Unklarheiten“ geben, so Perschau, müssen die Gerichte ran.

Koalitionspartnerin SPD hat an all dem nichts auszusetzen. Man weigere sich natürlich nicht, noch einmal explizit bestehende Grundsatzurteile zu erwähnen, so Fraktionsgeschäftsführer Martin Prange. sgi