URTEIL
: Geldstrafe für Abwerbeversuche

HEIDELBERG | Wer über das Internet versucht, Beschäftigte auf unlautere Weise abzuwerben, muss mit Geldstrafen rechnen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte am Freitag den Mitarbeiter eines Unternehmens, weil er sich in über die Internetplattform Xing verschickten Nachrichten an Mitarbeiter eines Wettbewerbers abfällig über diesen äußerte. Der Verurteilte muss einen Teil der Gerichtskosten tragen, 600 Euro an den Kläger zahlen und die Anwaltskosten begleichen. (afp)