Wahlwiederholung
: Parlament soll sich zurückhalten

Das Abgeordnetenhaus ist trotz der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wahlwiederholung auch in den kommenden Monaten weitgehend handlungsfähig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament, das der dpa vorliegt. Demnach können die Abgeordneten grundsätzlich auch weiterhin ihren Aufgaben nachkommen und zum Beispiel Gesetze beschließen, finanzielle Mittel bereitstellen oder den Senat befragen. „Es ist aber jeweils einzelfallbezogen und im Bewusstsein eines Mangels demokratischer Legitimation vom Parlament zu prüfen und zu entscheiden, ob ein parlamentarischer Akt mit dem Zurückhaltungsgebot vereinbar ist“, heißt es in dem Gutachten. Dieses Zurückhaltungsgebot hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil zur Wahlwiederholung vom 16. November ins Spiel gebracht. (dpa)