Brandstiftung

Nach dem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft im sechsten Stock eines Berliner Hochhauses geht die Polizei von fahrlässiger Brandstiftung aus. Die betroffene Wohnung der Gemeinschaftsunterkunft sei nicht mehr nutzbar, angrenzende Wohnungen aber unbeschädigt, sagt die Polizei. Die Feuerwehr hatte die Flammen am Samstagmittag rasch gelöscht. (dpa)