Freie Bahn für freie Schule?

PÄDAGOGIK OVG muss im Schulstreit entscheiden

Am 6. Juni wird das Bremer Oberverwaltungsgericht die Vorentscheidung darüber fällen, ob zum Sommer 2013 die erste freie Alternativschule in Bremen an den Start gehen kann. Die Bildungsbehörde hatte 2007 und 2009 entsprechende Anträge abgelehnt, über die jetzt verhandelt wird. Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Trägerverein Recht bekommen. Die Bildungsbehörde legte jedoch Berufung ein. Die FSB ist als Lernort für Kinder von 3 bis 12 Jahren konzipiert. Kindergarten und sechsjährige Grundschule sollen unter einem Dach verschmelzen und gemeinsam eine ganztägige Betreuung von etwa 45 Kindern ermöglichen. Es soll drei altersgemischte Gruppen geben, das einzelne Kind soll in hohem Maße selbst entscheiden können, wann es sich mit welchem Thema beschäftigt und in welcher Geschwindigkeit es voranschreitet. Die Streitfrage, die das Gericht zu klären hat, lautet, ob ein besonderes pädagogisches Interesse vorliegt, das Konzept der FSB zu erproben.  (taz)