Anlieger zahlen weniger

Stadtgemeinde muss Beitrag zur Verkehrsberuhigung reduzieren

bremen taz ■ „Es geht hier ums Prinzip.“ Rechtsanwalt Rainer Kulenkampff bringt es auf den Punkt. Der Anwalt der Böttcherstraßen GmbH, die ein Grundstück in der Innenstadt besitzt, will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, um nicht an den Kosten der Umgestaltung der Straßenzüge zur verkehrsberuhigten Zone beteiligt zu werden. Gestern hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadtgemeinde rund 23.000 Euro an die GmbH zurücküberweisen muss. Bleiben rund 18.000 Euro, die die Anlieger zu den Umbauarbeiten beisteuern müssen. „Das sehen wir nicht ein, denn wir haben keinen Vorteil von dem Umbau. Im Gegenteil: Besucherströme werden von unserem Gebäude weggeleitet“, so Kulenkampff.

Richter Ingo Kramer und seine Beisitzer sahen das ähnlich. Zwar sei die Umgestaltung eine Verbesserung, deswegen müsse die GmbH zahlen. Da es sich bei diesem Anwesen aber um ein „Hinterliegergrundstück“ handele, es also nicht von den verschönerten Straßen aus befahrbar sei, müsse der Betrag ermäßigt werden. „Wenn außerdem der Bredenplatz mit einem Hotel bebaut wird, kann die GmbH auf weitere Ermäßigung klagen, weil sie dann noch weniger von den Umstrukturierungen profitieren würde“, so Kramer.

Dennoch will Kulenkampff in Berufung gehen. Dann wird er wieder auf Oberamtsrat Hans-Jürgen Behnken aus dem Bauressort treffen, der zwar zwei Vergleiche mit weiteren Anwohnern schloss, bei der Böttcherstraßen GmbH aber nicht damit rechnet. Behnken: „Wir wollen den vollen Satz von 41.000 Euro.“ Alle Anwohner an öffentlichen Straßen, die fürchten an Verschönerungsarbeiten beteiligt zu werden, beruhigt der Oberamtsrat: „Das geschieht nur bei der Verschönerung der Innenstadt.“ ky