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Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Bad Iburg gegen drei frühere Angestellte eines inzwischen geschlossenen Schlachthofs Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt. Der frühere Geschäftsführer wurde am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, seine früheren Mitarbeiter zu 9 Monaten. Außerdem müssen die drei Männer insgesamt 6.500 Euro an den Tierschutzverein Osnabrück zahlen. Anwälte und Staatsanwaltschaft erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Von der Organisation Soko Tierschutz aufgenommene Videos hatten belegt, wie alte und kranke Tiere, die teils kaum gehen konnten, mit einer Seilwinde aus den Viehanhängern gezogen wurden. (dpa)