Geliebte Landeskinder

Wissenschaftsdeputation beschließt Studienkontengesetz und damit Studiengebühren für Studis von außerhalb

Bremen taz ■ Studierende, deren erster Wohnsitz nicht Bremen ist, müssen künftig Studiengebühren zahlen. Die Wissenschaftsdeputation hat gestern dem Entwurf des Studienkontengesetzes zugestimmt. Studierende, die in Bremen wohnen, können 14 Semester umsonst studieren. Studis von außerhalb studieren zwei Semester frei, ab dem dritten müssen sie 500 Euro Gebühren pro Semester zahlen. Das Gesetz gilt fünf Jahre.

Vorgestern noch zerstritten, feierten SPD und CDU gestern beide das Gesetz als ihren Erfolg. Jörg Jäger von der CDU nannte es einen „ersten Anfang für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren“ und verwies auf einen neuen Passus im Gesetz, nach dem die Entwicklung von Studiengebühren in Berlin und im Saarland beobachtet werde, „um zu gegebener Zeit erforderliche Entscheidungen zu treffen.“ Damit entspreche das Gesetz der von der CDU geforderten Übergangslösung – in zwei Jahren würden ohnehin generelle Studiengebühren eingeführt werden, so Jäger. Die SPD hingegen feiert das „gebührenfreie Erststudium“ und die 3.000 Euro aus dem Finanzausgleich, die jedes Studi-Landeskind dem Land bringt: Somit gebe es finanzielle Vorteile „auch für Bremen.“

„Ein Armutszeugnis“, nennen das die ASten von Uni und Hochschule. „Es wird ganz deutlich“, so AStA-Vertreter Jan Bönkost, „worum es beim Landeskindermodell geht: nicht um Bildungspolitik.“ sgi