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Betroffene kritisieren Missbrauchsaufarbeitung

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche in Norddeutschland üben Betroffene Kritik an der Zusammensetzung eines wichtigen Gremiums. Dabei geht es um die gemeinsame elfköpfige Aufarbeitungskommission der Bistümer Osnabrück und Hildesheim sowie des Erzbistums Hamburg. Bei deren Zusammensetzung gebe es „strukturelle und systemische Fehler“, die „eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe erschweren“, hieß es in einer Stellungnahme des Betroffenenrats der drei Kirchenprovinzen. Die Kommission ist besetzt mit drei Mitgliedern des Betroffenenrates, drei Vertretern der Bistümer und fünf Mitgliedern, die von den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein entsandt werden. Eines der von den Ländern abgeordneten Mitgliedern der Aufarbeitungskommission sei gleichzeitig ein leitendes Mitglied im Schutzprozess eines der Bistümer, hieß es. (dpa)

Tariflohn in der Pflege kommt

Etwa 18 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen bezahlen ihr Personal bisher nach Tarif – und weitere 68 Prozent wollen zum 1. September nachziehen. Das hat die Krankenversicherung AOK Niedersachsen mitgeteilt. Demnach wurden die insgesamt 3.626 Pflegeeinrichtungen im Land aufgefordert, die aktuellen Gehaltsregelungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzuteilen. 14 Prozent meldeten sich noch nicht zurück. Vom 1. September an müssen Pflegeeinrichtungen ihr Personal nach Tarif beziehungsweise gemäß kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Andernfalls werden sie nicht mehr zur Versorgung zugelassen und dürfen nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen. (dpa)