Bürgerfunk in NRW

46 lokale Radiostationen strahlen derzeit in Nordrhein-Westfalen ihre Programme aus. Jede dieser Stationen ist laut Landesmediengesetz dazu verpflichtet, 15 Prozent der täglichen Sendezeit als Sendefläche für produzierte Programmbeiträge von Bürgergruppen bereitzustellen.

Das hat der Gesetzgeber bei Einführung des Privatradios in NRW in 1990 festgelegt. Diese Sendefläche wird als Bürgerfunk bezeichnet. Die Gruppen, die diese Mitmach-Chance nutzen, sind für Form und Inhalt der Sendungen verantwortlich. Die Zeiten, in denen der Bürgerfunk im Lokalprogramm zu hören ist, werden von den Sendern festgelegt.Gruppen, die sich beteiligen wollen, müssen keine besondere Organisationsform haben. Zwei wichtige Bedingungen für die Mitwirkung am Programm sind, dass die Mitglieder der Gruppen voll geschäftsfähig sind und im Sendegebiet des Lokalradios wohnen. Ausgeschlossen von der Programmproduktion sind Gruppen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, Parteien und Wählergruppen, Kirchen und juristische Personen des öffentlichen Lebens. Gefördert wird der Bürgerfunk aus Mitteln der Landesanstalt für Medien NRW. LBF e.V.