Polizeiverbot für Tesla-Autos

Die Kameras der Autos filmen konstant. Die Berliner Polizei fürchtet, dadurch ausgespäht zu werden

Autos der Marke Tesla dürfen bestimmte Gelände der Berliner Polizei nicht mehr befahren, weil die Fahrzeugkameras ihre Umgebung filmen. Die Polizei befürchtet dadurch ein Sicherheits- und Datenschutzproblem. Das Verbot gilt für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA), wie es in einem internen Rundschreiben des LKA-Bereichs Sicherheit heißt. Darüber hatte die B. Z. zuerst berichtet, die Polizei bestätigte den Bericht.

Das Problem ist aus Sicht der Polizei, dass die Kameras der Tesla-Autos ständig filmen. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung von Polizeigeländen oder auch anderen Menschen auf dem Gelände aufgezeichnet werden. Die Videos werden auf Servern am europäischen Firmensitz in den Niederlanden „dauerhaft gespeichert“, so die Polizei. Wie Filmaufnahmen weiterverarbeitet werden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgegeben werden könnten.

Laut dem Rundschreiben fiel der Polizei das Problem im Januar 2022 auf, Grund war ein Bericht im Fernsehsender ZDF. Das Magazin „Frontal“ hatte im August 2021 in einem längeren Beitrag dargestellt, was Tesla-Autos alles filmen, speichern und welche Daten herausgegeben werden können. Demnach hatte etwa die Berliner Staatsanwaltschaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten. Aber sie bekam auch Filmaufnahmen einer Autobahnfahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, die Filme aber trotzdem auf den Servern gespeichert und abrufbar waren.

Zu der Frage, ob auch andere Automarken von solchen ­Problemen betroffen sein könnten, wollte die Berliner Polizei sich nicht äußern. Moderne Autos haben Kameras, um etwa beim Einparken zu helfen. In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Umgebung des Wagens. Außerdem bietet Tesla einen „Wächtermodus“ an, den die Besitzer bewusst einschalten müssen. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras ständig die Umgebung. Laut Datenschützer verstößt der „Wächtermodus“ gegen europäisches Recht. (dpa)