Aktenzeichen S 35 SO 23/05 ER

Der Streit: Bei einem unangemeldeten Hausbesuch entdeckt ein Mitarbeiter des Sozialamts Mönchengladbach in der Wohnung der allein erziehenden Mutter und Sozialhilfeempfängerin Daniela Möller ein für zwei Personen bezogenes Doppelbett und Herrenwäsche. Das Amt wittert eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, in der der angebliche Partner für die Frau und ihre beiden Kinder aufkommen könnte, und streicht alle staatlichen Leistungen, ebenso die Mietzahlungen und die Krankenkassenbeiträge.

Die Klägerin: Daniela Möller (Name geändert), 29, aus Mönchengladbach. Vor der Hartz-IV-Einführung erhielt die allein erziehende Mutter zweier Kinder neun Jahre lang problemlos Sozialhilfe.

Der Rechtsweg: Im Eilverfahren entschied das Sozialgericht Düsseldorf, dass Daniela Möller und ihren Kindern vorläufig Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 80 Prozent zu gewähren seien. Die Indizien reichten nicht (Aktenzeichen S 35 SO 23/05 ER). Das Landessozialgericht aber hob den Beschluss großenteils wieder auf – nur ein Kind, das mit dem vermeintlichen Partner nicht verwandt ist, erhält jetzt wieder Sozialgeld. Das Hauptsacheverfahren soll im Herbst vor dem Sozialgericht Düsseldorf beginnen und grundsätzliche Klärung bringen. HH