Sportkurse in Parks: Nicht ohne Genehmigung
Kommerzielle Sportkurse dürfen in Berliner Parks nicht einfach frei veranstaltet werden, sondern müssen von den Behörden genehmigt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht und wies damit die Klage eines Kursveranstalters gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab. Der Veranstalter bietet Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern unter anderem im Gleisdreieckpark an. Das Gericht betonte, Voraussetzung für die allgemeine Nutzung der Parks sei, dass es sich nicht um kommerzielle Veranstaltungen handeln dürfe. Der Bezirk hatte für diesen Sommer beschlossen, von kommerziellen Sportanbietern Gebühren zu nehmen und nur noch eine begrenzte Zahl zuzulassen. (dpa)
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