Medienticker

„Rahn könnte schießen, Rahn schießt, Tor, Tor, Tooor.“ Das war 1954 beim WM-Endspiel von Bern. „Der Torschrei des Reporters ist bekannter als das Tor selbst“, argumentiert Herbert Messer, der Anwalt von Radio Hamburg. Der Privatsender klagt dagegen, dass er den Hamburger Fußballvereinen HSV und St. Pauli Lizenzgebühren für die Übertragungsrechte zahlen muss. Er klagt stellvertretend für alle privaten Hörfunksender Deutschlands. Gestern verhandelte der Bundesgerichtshof über den Musterprozess, den die Vereine in den bisherigen Instanzen gewannen. Sämtliche Bundesliga-Teams verlangen seit der Saison 2000/2001 Geld für die Übertragungsrechte für den Hörfunk. Die Summen sind allerdings deutlich niedriger als beim Fernsehen, wo schon lange gezahlt wird. 2.000 Euro soll Radio Hamburg für eine Saison überweisen, 5 Millionen Euro zahlen alle ARD-Sender zusammen. Die Vereine berufen sich auf ihr Hausrecht und wollen verhindern, dass ihre „organisatorische Leistung von den Sendern zum Nulltarif ausgebeutet wird“. Den Sendern geht es dagegen ums Prinzip. „Wenn erst einmal anerkannt ist, dass wir bezahlen müssen, dann werden die Rechte sehr viel teurer werden“, meint Radio-Hamburg-Geschäftsführer Stephan Schwenk. Der BGH lässt sich mit der Beratung Zeit: Erst am 8. November wird das Urteil verkündet. CHR