: … müssen sich Wahlwillige melden
Ich will wählen, darf aber nicht – das klingt für manche, deren Meinung zur Bundestagswahl doch eher lautet: „Ich darf wählen, will aber nicht“ jetzt vielleicht komisch. Damit rechnen, am 27. September keinen Wahlschein ausfüllen zu dürfen, müssen aber alle, die es verpasst haben, sich ins Wählerverzeichnis einzutragen. Heute haben Hamburger die letzte Chance sich beim Bezirksamt zu melden, wenn sie noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Die erhält nämlich nur per Post, wer im Wahlverzeichnis steht. Bis um 14 Uhr müssen die Einsprüche bei den Bezirksämtern vorliegen, dann ist die Frist abgelaufen. Keine Sorgen müssen sich die machen, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben: Wer im Wahllokal den Personalausweis vorlegen kann, darf sein Kreuz dennoch machen. Das Bezirksamt stellt aber auch neue Benachrichtigungen aus. Welches Bezirksamt zuständig ist, kann man unter ☎ 040 / 42 82 80 erfahren.
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