Bremer Sanierung offiziell abgeschlossen

Im Finanzplanungsrat wird Bremen heute keine Forderung formulieren. Wir fragten beim Wirtschaftssenator nach

taz: Am Donnerstag wird im Finanzplanungsrat in Berlin über die Bilanz von zehn Jahren Sanierungshilfe an Bremen geredet. Haben Sie im Senat konkret besprochen, wie sich Bremen da präsentiert? Jörg Kastendiek (CDU), Wirtschaftssenator: Wir haben einen Sanierungsbericht vorgelegt, daraus kann man eigentlich alles entnehmen. Die Frage ist ja: Wie geht es weiter? Klar ist, dass wir aus eigener Kraft aus dieser Haushaltsnotlage nicht herauskommen.

In Bremen sagt der Senat immer, es muss weitere Hilfen geben. Im Finanzplanungsrat, wo die Finanzminister des Bundes und der Länder sitzen, fordert Bremen nichts. Es wird den Hinweis geben, dass das nicht das Ende des Weges sein kann. Aber es trifft zu, dass Bremen sich schriftlich da zurückhält, weil es um den Rückblick auf die zehn Jahre geht.

Aber warum werden nicht aus dem Rückblick die Forderungen entwickelt? Warum wird nicht gesagt: Wir brauchen diese und jene strukturelle Veränderungen in der Finanzverteilung, so und so viel mehr? Wir haben uns im Senat verabredet, die Frage nach der Sommerpause konzentriert anzugehen, wie die Forderung formuliert werden soll und wie wir sie verfolgen wollen. Wenn man da in so eine Sitzung hinein geht und sagt: Wir haben die und die Forderung, dann verpufft das schnell. Man muss sehen, an welcher Stelle man welche Forderung voranbringt. Da ist der Finanzplanungsrat die Institution, die guckt, ob das, was uns an Auflagen gemacht worden ist, eingehalten wurde. Im Senat werden wir hinsichtlich der weiteren Maßnahmen sehr intensiv diskutieren. Meine persönliche Prognose ist, dass wir da nach der Sommerpause relativ schnell zu entsprechenden Entscheidungen kommen.

Was ist der richtige Ort, um diese Forderungen zu präsentieren – wenn nicht der Finanzplanungsrat in Berlin? Ich glaube, dass der Weg nach Karlsruhe der einzig gangbare Weg ist.

Aber die Richter könnten doch sagen: Wieso klagt ihr? Erstens habt ihr dem Finanzausgleichsgesetz zugestimmt, das diese Finanzverteilung bis 2019 festlegt, und zweitens habt ihr in Berlin gar nicht neue Hilfen eingefordert. Das ist nicht der Punkt. Davon unabhängig wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil sprechen. Die anderen Bundesländer werden nicht freiwillig abgeben. Da kann man durch das Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass die Finanzverteilung nicht der Leistungsstärke der Länder entspricht. Wir müssen erreichen, dass vom Gericht ein konkreter Verhandlungsauftrag an die Länder und den Bund formuliert wird. Fragen: kawe

Im Finanzplanungsrat, 1968 mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz geschaffen, koordinieren Bund, Länder und Gemeinden ihre Haushaltspolitik.