Space Park gewinnt

Die Schadensersatzklage der Köllman-Hotels „InnSide“ gegen den Vermieter Space Park wurde abgewiesen

Bremen taz ■ Der Vertrag seiner Hotelkette „InnSide“ mit dem Space Park war ganz nach Köllmanns Geschmack: Gewinne gern, Risiko lieber nicht. Die Pacht für das Space-Park-Hotel sollte umsatzabhängig gezahlt werden, und für den Fall der Schließung des Space Centers hatte die Hotelbetreiber sich nicht nur ein Sonderkündigungsrecht in den Vertrag schreiben lassen, sondern auch einen Entschädigungsanspruch.

So klagte die Köllmann-Tochterfirma InnSide vor dem Bremer Landgericht auf Zahlung von mehr als 500.000 Euro (taz vom 26.5.). Wenn man der Argumentation der Kläger folgen würde, staunten die Richter, würde der Entschädigungsanspruch 25 Jahre lang bestehen. Das entspreche aber nicht „dem Prinzip der Bindung von Gewinnen an ein unternehmerisches Risiko“.

Das Landgericht wies die Klage ab (AZ: 1-O-2442/04). Juristische Begründung: In dem Vertrag war der Schadensersatz daran geknüpft, dass der Hotelbetreiber nach einer Schließung des Space Centers seinerseits auch kündigt. Das hatte aber InnSide nicht getan – die letzte Frist lief am 26. Juni 2005 ab. Begründung des Hotels: Bremen hatte 4,1 Millionen Euro Beihilfen gezahlt, die an die Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft sind.

Auch das Recht auf eine Pachtminderung sahen die Richter nicht: Die Köllmann-Tochter zahle eine umsatzabhängige Miete und das sei Mietminderungen genug. kawe