„DISKRIMINIERUNG“
: Riester-Rente verletzt teilweise EU-Recht

LUXEMBURG | Einige Regelungen der Riester-Rente verstoßen gegen EU-Recht, so das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof. Auch Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig seien, müssten davon profitieren können, so das Gericht mit Hinweis auf den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Die Begrenzung, das angesparte Kapital nur für deutsche Immobilien einsetzen zu können, sei eine „mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“. (dpa)