Prozess wegen Kevin

KEVIN Die Anklage lautet auf „fahrlässige Tötung“

„Das Schicksal des Jungen überschattet meine gesamte berufliche Arbeit“, das erklärte gestern Bert K., der Amtsvormund des vor drei Jahren zu Tode gequälten zweijährigen Kindes Kevin: „Es vergeht nicht ein Tag, an dem ich nicht an Kevin denke.“ Das Landgericht hat das Hauptverfahren wegen „fahrlässiger Tötung“ gegen den Amtsvormund und gegen den „Casemanager“ des Jugendamtes eröffnet. Im April soll der Prozess beginnen.

Bert K. hat bis zu seiner Pensionierung – auch nach dem Tode von Kevin – in der Amtsvormundschaft gearbeitet. Damals waren für 650 Amtsvormundschaften 2,75 Stellen zuständig – eine persönliche Betreuung jedes einzelnen Kindes also schlicht unmöglich. Heute arbeiten in demselben Bereich neun Personen. Damals musste man sich weitgehend auf die Sozialarbeiter verlassen, sagt der heute 66-Jährige. Dass das Kind von einem „Scheinvater“, wie er heute sagt, versorgt wurde, das sei ihm damals nicht mitgeteilt worden. In den Akten stand „Vater“. kawe