FLUGHAFEN IN SCHÖNEFELD : Urteil: Anwohner haben Recht auf Schallschutz
Ein halber Sieg für die Anwohner des neuen Großflughafens BER in Schönefeld: Sie haben Anspruch auf mehr Schallschutz, als im bisherigen Schallschutzprogramm vorgesehen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag. Eine Verschiebung der Inbetriebnahme, bis der Schallschutz vollständig umgesetzt ist, lehnte das Gericht hingegen ab.
Die Schallschutzmaßnahmen sollen dem Gericht zufolge sicherstellen, dass im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern der Maximalpegel von 55 Dezibel nicht überschritten wird. Den bisher angebotenen Schallschutz lehnte das Gericht als unzureichend ab. Der Flughafen hatte argumentiert, es genüge, wenn der Pegel von 55 Dezibel maximal sechsmal am Tag überschritten werde. Das Gericht forderte Brandenburgs Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf, die vollständige Umsetzung des Schallschutzes sicherzustellen. Der Flughafen erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung werde nun in den zuständigen Gremien beraten. Der zusätzliche Schallschutz kostet Schätzungen zufolge zusätzliche 250 Millionen Euro.
In einem weiteren Punkt konnten sich die Kläger nicht durchsetzen. Den Antrag auf Verschiebung der für März 2013 geplanten Eröffnung, bis der Schallschutz vollständig umgesetzt ist, lehnte das Gericht ab. Dies sei angesichts der „gravierenden Auswirkungen auf vielfältige öffentliche und private Interessen unverhältnismäßig“. Auch den Antrag, bis zur vollständigen Umsetzung des Schallschutzprogramms die Nachtflüge einzuschränken, wies das Gericht zurück. Auch bis März 2013, kündigte Flughafen-Chef Rainer Schwarz kürzlich an, werde wohl nicht das komplette Schallschutzprogramm für Anwohner umgesetzt sein. (js)