Für bessere Planbarkeit

Kabinett beschließt das „Sondervermögen Bundeswehr

Es war eine überraschende Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): Um „notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben“ bei der Bundeswehr zu finanzieren, soll ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro aufgelegt werden. Am Mittwoch beschloss nun das Kabinett zwei Gesetzentwürfe dafür. Die Details sind aber noch unklar.

„Klar ist: Wir werden deutlich mehr investieren müssen in die Sicherheit unseres Landes“, sagte Scholz bei der Ankündigung. „Das Ziel ist eine leistungsfähige, hochmoderne, fortschrittliche Bundeswehr, die uns zuverlässig schützt.“ Auch solle Deutschland ab diesem Jahr das 2-Prozent-Ziel der Nato einhalten, also zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgeben.

Der Haushalt des Verteidigungsministeriums wird im laufenden Jahr das Rekordvolumen von 50,3 Milliarden Euro erreichen. Das „Sondervermögen“ hat jedoch den Vorteil, dass seine Kredite zwar auf die Staatsverschuldung angerechnet werden, aber nicht unter die Vorgaben der Schuldenbremse fallen, die ab 2023 wieder eingehalten werden soll. Der Sondertopf steht zudem nach der Errichtung jahrelang zur Verfügung – seine Mittel sind damit nicht Gegenstand der jährlichen Haushaltsverhandlungen. Die Regierung erhofft sich davon bessere Planbarkeit.

Im Gesetzentwurf zur Einführung des neuen Topfs heißt es: „Es wird das Instrument eines Sondervermögens gewählt, weil diese Finanzierungsaufgabe sehr umfangreich und von längerer Dauer sein wird.“ Und weiter: „Das Finanzierungsvolumen ist im Rahmen der Schuldenregel nicht zu realisieren.“ (afp)