Tagebücher sollen privat bleiben

Notizen des Bankiers Olearius haben den Cum-Ex-Skandal befeuert. Er klagt gegen die Veröffentlichung

Im Berufungsverfahren um die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen im Hamburger Cum-Ex-Skandal wird am 22. März die Entscheidung verkündet. Gegenstand ist eine Klage des Tagebuchschreibers und Miteigentümers der Warburg-Bank Christian Olearius gegen die Süddeutsche Zeitung, mit der Olearius in den bisherigen Instanzen erfolgreich war.

Bei der mündlichen Verhandlung zeichnete sich am Dienstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ab, dass es erneut zu einer Niederlage der Zeitung kommen dürfte. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Senat habe im November 2020 bereits die Veröffentlichung von Auszügen aus Olearius’privaten Tagebüchern im Eilverfahren untersagt, da damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen werde.

Zudem habe es sich dabei auch um verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gehandelt, da die Tagebücher Teil einer Ermittlungsakte waren. Was der Senat seinerzeit entschieden habe, sei immer noch richtig, sagte der Richter. Die Zeitung könne lediglich in Bezug auf die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen Aussicht auf Erfolg haben, die auch im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex“-Skandal verlesen wurden.

Ein Vertreter der Zeitung sagte, die veröffentlichten Einträge hätten sich nicht auf das gegen Olearius laufende Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bezogen, sondern nur auf dessen Treffen mit führenden Hamburger SPD-Politikern. Bei den Treffen ging es um Steuerforderungen gegen die Bank. Presse und Opposition fragen sich, ob die Senatsspitze das Steuerverfahren beeinflusst hat. (dpa)