KIRCHENANWOHNER MÜSSEN FRÜHES GEBIMMEL HINNEHMEN
: Nicht alle an der Glocke

MANNHEIM dapd/taz | Und ewig nerven die Glocken. Schon Arno Schmidt schrieb in seiner Streitschrift „Atheist?: Allerdings!“ über den Krach des christlichen Gebimmels: „Wer fragt danach, ob das ewige Glockläuten, Beten und Choralen meine Ohren beleidigt?!“ Gestern hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage eines Mannes aus Remshalden abgewiesen, der einer evangelischen Kirchengemeinde verbieten lassen wollte, zwischen sechs und acht Uhr morgens die Glocken läuten zu lassen. Kirchenanwohner müssen Glockengeläut auch frühmorgens hinnehmen, entschied das Gericht. Und wieder wurde ein bedauernswerter Atheist von der mächtigen Kirche besiegt, möchte man meinen. Doch halt! Denn der Mann hatte geklagt, weil ihn das frühe Geläute „beim Lesen der Bibel“ störe. Heiliger Bimbam! Diese Christen haben doch nicht alle an der Glocke.