LESBE IN ELTERNZEIT
: Kirche darf Erzieherin nicht rauswerfen

AUGSBURG | Die katholische Kirche darf einer lesbischen Erzieherin während der Elternzeit nicht kündigen. Das Augsburger Verwaltungsgericht lehnte die Klage einer Pfarrkirchenstiftung ab. Die 39-Jährige war eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen und hatte ihren Arbeitgeber darüber informiert. Aus Sicht der Kirche habe sie zwar einen Loyalitätsverstoß begangen, so der Richter. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit außer Kraft zu setzen. (dpa)