KUNSTHAUS VERLIERT GERICHTSVERFAHREN
: Tacheles darf geräumt werden

Langsam wird es düster in der Ruine: Der Verein des Kunsthauses Tacheles hat am Mittwoch einen entscheidenden Rechtsstreit verloren. Das Berliner Landgericht verurteilte die Künstler zur Räumung der fünften Etage und mehrerer weiterer Flächen im Haus. Ein Gerichtssprecher sagte, der Verein habe „keinen Besitz an den Räumen nachweisen können“. Gleichzeitig seien die Künstler verurteilt worden, genau Auskunft zu erteilen, welche Personen die verbliebenen Ateliers nutzen. Der Verein hatte wiederholt auf ein undurchsichtiges Dickicht von Untermietverträgen verwiesen.

Tacheles-Sprecher Martin Reiter sagte, es sei „zu früh, um das Tacheles zu begraben“. Man werde die Entscheidung juristisch prüfen, etliche Künstler hätten noch Mietverträge. „So einfach gehen wir nicht.“

Dennoch: Für das Tacheles wird es existenziell. Bereits seit Jahren laufen Räumungsklagen gegen die Künstler, vor einem Jahr verließen die ersten das Haus. Der Zwangsverwalter nahm die Flächen mit Sicherheitsleuten in Beschlag. Die fünfte Etage, die bis dahin der Künstler Alexander Rodin als Atelier nutzte, musste er im Mai wieder freigeben. Das Landgericht sah eine vorschnelle Besitznahme. Die Künstler beklagten darauf Vandalismus und zerstörte Kunstwerke in den vorübergehend verschlossenen Räumen. Nun dürfen die Securitys wieder einrücken.

Das Kunsthaus soll versteigert werden – eigentlich. Denn Ersatz für einen geplatzten Auktionstermin im April 2011 gibt es bis heute nicht. Offenbar hofft der Gläubiger, die HSH Nordbank, vorher das Haus leerzuräumen. Retten kann das Tacheles nur noch eine politische Lösung. Der Senat aber schweigt. Einzig die Piraten forderten, die Räumung zu verhindern. KO