Junge Anzeigen-Freiheit

„Solange es nicht gegen die moralischen Sitten verstößt“: SZ und FAZ mit halbseitigen „Junge Freiheit“-Annoncen

Die Junge Freiheit (JF) freut sich. Am vergangenen Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die rechte Wochenzeitung zu Unrecht in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurde. Allein das Label „rechtsextrem“ reiche nicht aus, um die Zeitung ins verfassungsfeindliche Spektrum einzurücken. Seit Freitag feiert sich die JF selbst – und will möglichst viele Menschen daran teilhaben lassen. Je eine halbseitige Anzeige schaltete das Blatt in den Wochenendausgaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und lockt darin mit einem 4-Wochen-Gratis-Abo. Um die Wichtigkeit des Urteils zu untermauern, druckten die JF-Marketingmenschen noch gleich entsprechende Zitate aus der Frankfurter Rundschau und der taz. Insgesamt 49.712,80 Euro hat die JF für die Annoncen hingeblättert.

„Solange die Anzeige nicht gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung und die moralischen Sitten verstößt, drucken wir sie ab“, hieß es aus der FAZ-Anzeigenabteilung.

Auch die Welt wurde von dem Rechts-Blatt angefragt. Im Springer Verlag lehnte man die Anzeige allerdings ab: Anzeigen der Konkurrenz samt Abocoupons würde man grundsätzlich nicht abdrucken, hieß es aus der Welt-Anzeigenabteilung. Allerdings habe man schon früher den Abdruck von JF-Anzeigen auch wegen inhaltlicher Gesichtspunkte abgelehnt.

Bei der Jungen Freiheit ist man über den Abocoupon-Rücklauf „nicht unzufrieden“, sagte JF-Marketingmann Frank Schilling. Ausschlaggebend für die Wahl der Zeitungen, in denen man die Anzeige schaltete, sei neben der Reichweite übrigens auch die Zielgruppen-Nähe gewesen. So Schilling. PHI, HPI