SCHUTZ FÜR LEIHARBEITER
: Berlin unterstützt Bundesratsinitiative

Der rot-rote Senat unterstützt eine Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Leiharbeitern. Berlin schließe sich einem Vorstoß von Bremen und Rheinland-Pfalz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an, kündigte Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) am Dienstag an. Damit solle sichergestellt werden, dass die Leiharbeiter für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie die Beschäftigten in den Betrieben, in denen sie zeitweise eingesetzt sind. Derzeit verdienten sie bis zu 25 Prozent weniger.

Leiharbeit war in den 70er-Jahren eingeführt worden, um Auftragsschwankungen in Betrieben abzufangen. Allerdings habe es insbesondere mit der Liberalisierung des Gesetzes 2003 „erhebliche Fehlentwicklungen“ gegeben, kritisierte Knake-Werner. So seien häufig reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzt und arbeitsrechtliche Standards unterlaufen worden.

Mit der Bundesratsinitiative sollten „längst fällige Korrekturen“ vorgenommen werden, forderte die Senatorin. Leiharbeiter dürften nicht länger Beschäftigte zweiter Klasse sein. Angestrebt wird, die Höchstdauer des Verleihs wieder auf 24 Monate zu begrenzen. Es soll untersagt werden, dass Leiharbeitsfirmen Mitarbeiter nur für den Zeitraum des jeweiligen Einsatzes einstellen dürfen, wodurch die Angestellten im Falle einer Nichtbeschäftigung nicht abgesichert wären. Beide Regelungen waren 2003 aufgehoben worden. (ddp)