Das Kinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und orientiert sich an der 1992 von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention.

■ Fälle verwahrloster und misshandelter Kinder zwangen die Politik zum Handeln. Prävention und Intervention sollen vorangebracht werden. Akteure, die sich für das Wohl von Kindern engagieren, werden in ihren Rechten gestärkt.

■ Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist Pflicht.

■ Das Gesundheitswesen wurde nicht ausreichend einbezogen.