Verantwortung jenseits der Ehe

Neues Rechtsmodell für Lebensgemeinschaften geplant

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant ein neues gesetzliches Modell für Lebensgemeinschaften. „Es geht um die Möglichkeit, jenseits der Ehe rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen“, sagte der FDP-Politiker. Als Beispiele nannte der Justizminister alte Menschen, die zusammenleben möchten, nachdem sie ihre Partner verloren haben, oder zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen. Buschmann kündigte an, solche Modelle „auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen“ wollen.

Mit einer solchen „Verantwortungsgemeinschaft“ für Menschen, die keine Liebesbeziehung verbinde, nehme man niemandem etwas weg, „aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher“, sagte Buschmann. Bisher sei es so: Wenn sich etwa eine 80-Jährige und eine 70-Jährige für eine Wohngemeinschaft zusammentun wollten, um so lange wie möglich selbstständig leben zu können, dann gebe es viele rechtliche Probleme. Das fange beim Mietrecht an und gehe bis zu Auskunftsrechten beim Arzt.

Neben der „Verantwortungsgemeinschaft“ will die Ampel die Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern. Zudem soll das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausgeweitet und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickelt werden. Im Rahmen der sozialen Elternschaft wird Verantwortung für die Erziehung von Kindern ohne rechtliche Anerkennung oder Abstammung übernommen. Auch das Namensrecht soll künftig liberalisiert werden, etwa durch Einführung echter Doppelnamen. (afp)

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