Senat nicht radlos

Radeln in Grünanlagen ist ab 1. August nicht mehr illegal. Nur wenige Ausnahmen, Verbotsschilder werden entfernt

Eine der größten Schwachsinnigkeiten dieser Stadt wird entsorgt. Ab 1. August soll das Radfahren in Hamburgs Parks und Grünanlagen nicht mehr mit Bußgeldern geahndet werden, verkündete Umweltsenator Michael Freytag (CDU) gestern. Damit werde „die Lage umgekehrt“, so Freytag: „Während Radfahren auf Wegen im Grünen nur im Ausnahmefall erlaubt war, ist es demnächst nur noch in Ausnahmefällen verboten.“

So wird eine Verordnung aus dem Jahr 1975 hinfällig, die jahrzehntelang vergessen war. Selbst in nagelneuen Broschüren der Umweltbehörde wurde für das „erholsame“ Radfahren „in der grünen Metropole“ geworben. Erst die Hilfssheriffs vom Städtischen Ordnungsdienst hatten die Verordnung aus der Mottenkiste geholt. In Serie verhängten sie Bußgelder gegen überraschte Menschen, die durch den Stadtpark oder andere Grünflächen radelten.

Die einsetzende heftige öffentliche Kritik führte zu Jahresbeginn zu teilweise skurrilen Debatten in der Bürgerschaft und in deren Stadtentwicklungsausschuss: Während die CDU sich schwer tat, das Grünradeln mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich zu erlauben, forderten SPD und GAL genau dies. Letztlich wurde der Senat nur gebeten, „für Rechtsklarheit zu sorgen“.

Das tut er jetzt. Planten un Blomen, der Hammer Park, der Botanische Sondergarten in Wandsbek sowie „einige zentrale, kleinere Grünflächen in Eimsbüttel“ bleiben aus Platzgründen fahrradfrei. An allen anderen Stellen werden „in den nächsten Tagen die Verbotsschilder entfernt“, kündigte Freytag an.

„Ein Sieg auf ganzer Linie“, freut sich Christian Maaß (GAL), „das ist, was wir beantragt hatten.“ Das aber reklamiert auch Jan Quast für seine SPD: „Der Senat kommt dem nach, was wir gefordert haben.“

Streitet nicht, Jungs, fahrt am 1. 8. Tandem. Sven-Michael Veit