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Hamburg weitet 2G-Regel aus

Hamburg will die sogenannte 2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich ausweiten. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte. Er begründete das mit dem damit verbundenen Impfanreiz sowie mit dem erwarteten Anstieg der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz auf über 3. Das Robert Koch-Institut gab diesen Wert für Hamburg am Dienstag mit 2,11 an, bundesweit waren binnen sieben Tagen 5,60 Corona-Patienten je 100 000 Einwohner in eine Klinik aufgenommen worden. Bereits seit dem vergangenen Wochenende gilt die 2G-Regel für die Gastronomie, Bars und Clubs sowie Sport in geschlossenen Räumen, Freizeitchöre und Orchester. Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Tschentscher kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächst nicht mehr gelten soll. Der Bürgermeister schloss zudem eine allgemeine Impfpflicht nicht aus. (dpa)

Niedersachsen verschärft Regeln

In Niedersachsen sind ab Mittwoch nur noch geimpften und genesenen Menschen Zutritt zu Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern in Innenräumen gestattet. Das sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag. Er sprach sich auch für eine rechtssichere Impfpflicht aus. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage kämen auch 2Gplus-Regeln mit zusätzlichen Tests zu Anwendung, erläuterte Weil. Das gelte etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Die bereits bestehende Maskenpflicht im Unterricht werde auf die Schuljahrgänge eins und zwei ausgedehnt, teilte das niedersächsische Kultusministerium mit. (epd)

Uniklinikum kann aufstocken

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein kann die Zahl der Intensivbetten im Falle einer sich weiter verschärfenden Corona-Lage kurzfristig deutlich erhöhen. Derzeit stünden an den beiden Standorten Kiel und Lübeck je 120 Betten zur Verfügung, sagte ein Sprecher am Dienstag. Im April 2020 habe das Klinikum zeitweise 406 Intensivbetten betrieben. Man könne im Krisenfall diese Zahl wieder erreichen. Damit verbunden wären aber Einschnitte im Regelbetrieb des Klinikums. Mit Stand Montag wurden am UKSH in Kiel und Lübeck insgesamt 33 Corona-Erkrankte behandelt. Davon lagen 26 auf Normalstationen und sieben auf Intensivstationen. (dpa)

Begründung für OTB-Stopp

Nach dem Urteil im Streit um den Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstag seine schriftliche Begründung vorgelegt. Das Gericht hatte Anfang November die 2015 erteilte Baugenehmigung für den Spezialhafen für inzwischen unwirksam erklärt. Seit damals habe sich „die Situation grundlegend geändert“, heißt es in dem Urteil. Von der Hafenanlage an der Außenweser sollten eigentlich riesige Anlagen zu Windparks auf hoher See verschifft werden. Zwar seien die politischen Ausbauziele für die Offshore-Windenenergie nach einer vorübergehenden Senkung inzwischen wieder erhöht worden, heißt es im Urteil. Daraus sei aber „noch nicht erkennbar, dass gerade der OTB wieder benötigt werden könnte“. Auch seien die vom Land Bremen angesparten Rücklagen für den 180 Millionen Euro teuren Bau bereits aufgelöst worden. Hersteller von Windkraftanlagen seien inzwischen aus Bremerhaven verschwunden. (dpa)

Elbfähre insolvent

Ein dreiviertel Jahr nach Inbetriebnahme der neuen Elbfähre zwischen Brunsbüttel und Cuxhaven hat der Betreiber, die Elbferry GmbH, Insolvenz angemeldet. Der Antrag sei am Montag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am Amtsgericht Cuxhaven gestellt worden, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag. Als Grund nannte Elbferry-Geschäftsführer Heinrich Ahlers, dass die erhofften Coronahilfen ausgeblieben seien. Der Fährbetrieb werde aber ohne Einschränkungen aufrechterhalten. (dpa)