Kartellamt geht gegen Wasserpreise vor

VERSORGER Wettbewerbshüter wollen, dass nach Berlin und Mainz weitere Anbieter Preise senken müssen

BONN/FRANKFURT dpa/taz | Das Bundeskartellamt erwägt weitere Verfahren gegen überhöhte Wasserpreise. „Wir sind nicht am Ende unserer Möglichkeiten. Die Vergleichsdaten für den Wassermarkt, die wir bei unserer Erhebung in 38 Städten gewonnen haben, bilden eine gute Ausgangsbasis“, sagte Behördenchef Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Diese Vergleichspreise hatte das Kartellamt für sein Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe erhoben und anschließend bereits genutzt, um auch in Mainz eine Senkung der Wasserpreise durchzusetzen.

Anfang Juni hatte die Behörde verfügt, dass die Berliner Wasserbetriebe den Trinkwassertarif um gut ein Sechstel senken müssen. Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis missbräuchlich überhöht. Bis 2015 muss es auf Erlöse von 254 Millionen Euro verzichten. Die Berliner Wasserbetriebe wollen nun gegen die Verfügung beim Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf klagen.

Bereits Anfang Mai hatten sich die Stadtwerke Mainz gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, die Wasserpreise ab Januar 2013 um rund 15 Prozent zu senken. Für die Kunden bedeutet das Einsparungen von etwa 4,5 Millionen Euro pro Jahr oder 31 Millionen Euro für die Dauer der Verpflichtung.

Mundt bemängelte die Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Novellierung des Kartellrechts: „Es fehlt die Klarstellung, dass die Kartellbehörden auch Unternehmen kontrollieren können, die Gebühren statt Preise nehmen“, sagte er. Eine Regulierung der Wassermärkte lehnte er als ungeeignete „Notlösung“ ab. Sie sei schon wegen der großen Zahl von mehr als 6.000 deutschen Versorgern eine äußerst mühsame Angelegenheit. Am Donnerstag berät der Wirtschaftsausschuss des Bundestages über die Novellierung des Wettbewerbsrechts.