brief des tages
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Hartz IV/ALG 2 vor Gericht

„Bürgergeld muss auskömmlich sein“,

taz vom 25. 10. 21

Leider bleibt in diesem Interview mit Saskia Esken unerwähnt, dass die Korrektur der trickbetrügerischen Regelbedarfsberechnung bereits eine große Hilfe auf dem Weg zu einem tatsächlichen soziokulturellen Existenzminimum mit Teilhabe wäre. Dies wird immer wieder vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, aber nicht durch die Ministerien (SPD) oder Sozialgerichte umgesetzt. Des Weiteren vertreten die Sozialgerichte die Auffassung, dass im enorm niedrigen Hartz-IV-Regelsatz noch Einspar- und Umschichtungsmöglichkeiten bestehen – sodass ein Mehrbedarf für Coronaschutzmasken nicht gegeben ist.

Prozesskostenhilfe, um gegen diese Skrupellosigkeit klagen zu können, verwehrt das Gericht mittellosen Klägern (da die Klage keinen Erfolg haben könne) und regt stattdessen an, „die Klage gerichtskostenfrei zurückzunehmen“. So geschehen beim LSG Stuttgart. Dabei glaubte ich ehemals an den Rechtsstaat. Nun mit 61 Jahren werde ich eines Besseren belehrt, zumindest in Stuttgart. Da bleibt nicht mehr viel von Volkes Stimme über. Hans Leng, Stuttgart