brief des tages
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Vorkaufsrecht gekippt

„Gegen die Mieter in Berlin“,

taz vom 10. 11. 21

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht Berlins für Häuser in Milieu­schutzgebieten zum Teil gekippt. Der Stadtentwicklungssenator ist entsetzt und nannte das Urteil eine „Katastrophe“. Natürlich denke ich, dass die Richter an einem höchsten Bundesgericht die Gesetze kennen und entsprechend Recht sprechen. Ich denke aber auch, dass selbst höchste Bundesrichter nicht davor gefeit sind, die Dinge des realen Lebens durchaus nicht immer ohne Blauäugigkeit und rosa Juristenbrille zu sehen. Man könne nicht annehmen, dass ursprüngliche Käufer die Mieter verdrängen würden. Darum könne das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden. Wenn dieser Satz nicht allen realen Tatsachen im Mieteralltag widersprechen würde, dann könnte man ja diese Urteilsgründe noch verstehen. Die Wirklichkeit zeigt aber, dass Hauskäufer immer wieder und das tausendfach ihre Objekte entmieten und dann zu deutlich höheren Preisen vermieten oder neu verkaufen. Es ist wie immer. Der Bürger erntet hier wieder mal die Früchte einer Politik, die von Abgeordneten über Jahrzehnte in Gesetze gegossen wurde. Rudolf Schlehahn, Berlin