taz🐾sachen
: Wetten wie die Profis

Wettschulden sind Ehrenschulden, das ist wirklich so. § 762 BGB legt fest, dass „durch Spiel oder durch Wette eine Verbindlichkeit nicht begründet“ wird. Der Gewinner hat keinen rechtlichen Anspruch auf seinen Gewinn, das Geld ist nicht einklagbar.

So weit die bittere Nachricht für die taz-Kol­le­g*in­nen Reinecke, Kullmann, Schulte und am Orde. Sie haben die taz-interne Wette zur Bundestagswahl gewonnen, aber weil auch fünf Wochen danach sechs Wahl­ver­lie­re­r ihren Wetteinsatz schuldig sind, müssen die Erstplatzierten bis heute auf ihren Gewinn warten. Wenn auch diese letzte Erinnerung nicht hilft, bleibt es dabei. § 762 ist eindeutig.

Die Ehre kann den Sie­ge­r*in­nen allerdings niemand mehr nehmen. Zu tippen waren die Zweitstimmenergebnisse aller im Bundestag vertretenen Parteien. Entscheidend war, wer in Summe die geringste Abweichung vom tatsächlichen Resultat hatte. Die Rangliste zeigte am Ende: Der Sachverstand sitzt bei der taz an den richtigen Stellen.

Den ersten Platz belegt Parlamentskorrespondent Stefan Reinecke mit einer Abweichung von nur 3,9 Prozentpunkten, gefolgt von Katja Kullmann (4,9), die seit Kurzem als Vize-Leiterin der taz am Wochenende dort für den gerade erst ausgebauten Politikteil zuständig ist. Dann kommt wieder das Parlamentsbüro: Den dritten Platz teilen sich Sabine am Orde und Ulrich Schulte mit 5,1 Prozentpunkten. Zu Recht liefern also sie die Seitenaufmacher links und rechts dieser Zeilen. Für Ahnungslose von den hinteren Plätzen bleiben zumindest noch die Randspalten. Tobias Schulze