Anklage gegen Pinochet möglich

SANTIAGO DE CHILE taz ■ Ein chilenisches Gericht hat am Mittwoch die Immunität von Exdiktator Augusto Pinochet (89) aufgehoben. Mit elf zu zehn Stimmen ermöglichten die Richter in Santiago, dass er wegen des „Verschwindenlassens“ von mindestens 15 Oppositionellen 1975 angeklagt werden kann. Die Entscheidung wird jedoch von Pinochets Verteidigern angefochten. Der Oberste Gerichtshof muss in letzter Instanz darüber befinden. Pinochet wird zudem vorgeworfen, er habe Nachrichten verbreiten lassen, dass 119 Oppositionelle bei Kämpfen untereinander starben. Anwälten von Menschenrechtsgruppen zufolge sind die Mitglieder der Widerstandsbewegung jedoch durch den Geheimdienst umgebracht worden. Zuvor war die Immunität des Exdiktators bereits in drei anderen Fällen aufgehoben worden. Ein im Jahr 2000 gegen ihn begonnener Strafprozess wurde allerdings zwei Jahre später eingestellt, nachdem der Oberste Gerichtshof Pinochet wegen Altersdemenz für verhandlungsunfähig erklärt hatte. Nach chilenischem Recht muss vor jedem Prozess neu über die Immunität entschieden werden.