RAUCHEN OHNE AUSSTEMPELN
: Fristlose Kündigung rechtens

DUISBURG | Raucherpausen ohne vorheriges Ausstempeln rechtfertigen nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg eine fristlose Kündigung. Im konkreten Fall habe eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbracht, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen. Die Kündigungsschutzklage der Frau wurde abgewiesen. Auch kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung sei eine „gravierende Vertragsverletzung“, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstöre, heißt es in der Urteilsbegründung. (epd)