FINANZGERICHT
: Polizeihund steuerlich absetzbar

HANNOVER | Ein Polizist, der einen Diensthund zu Hause betreut, kann die dadurch entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Das hat das niedersächsische Finanzgericht entschieden und damit einem Polizisten im Streit mit seinem Finanzamt Recht gegeben. Der Beamte betreut ein dem Land Niedersachsen gehörendes Tier, das als Schutz- und Sprengstoffspürhund eingesetzt wird. Es sei völlig korrekt, wenn der Polizist alle Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend mache, die er nicht vom Land bezahlt bekomme, entschied das Finanzgericht. Ein Polizeihund sei ein Arbeitsmittel und kein Teil der persönlichen Lebensführung. (dpa)