Geld für ausgefallene Lesungen

Wer in der bisherigen Coronazeit ein literarisches Buch veröffentlicht hat, kann mit einer Extraförderung rechnen

Bekanntlich leben Schrift­stel­le­r*in­nen keineswegs nur von den Honoraren ihrer Bücher, mindestens ebenso wichtig sind die Einnahmen aus Lesungen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen – die in der Pandemie vielfach ausfallen mussten und durch Zoom-Veranstaltungen nicht vollständig kompensiert werden konnten. Also ist es zu begrüßen, dass es unter dem Titel „Ausgefallen“ nun im Rahmen des Neustart-Kultur-Programms ein, wie es etwas umständlich heißt, „neues Fördermodul“ des Deutschen Literaturfonds gibt. Wer im Zeitraum vom 1. 1. 2020 bis zum 30. 6. 2021 ein deutschsprachiges literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht hat und nachweisen kann, dass er mit dieser Publikation eine honorierte Veranstaltung oder Lesung gehabt hätte, kann pauschal mit einer einmaligen Förderung von immerhin 4.000 Euro rechnen. Publikationen im Eigenverlag sind ausgeschlossen. Neben Belletristik (erzählende Literatur, Lyrik, Kinder- und Jugendbuch, grafische Literatur) werden auch Essayistik und literarische Biografien gefördert. Nicht gefördert werden Übersetzungen, Sachbücher, Fachbücher, wissenschaftliche Werke und dramatische Texte. Anträge können ab dem 15. 9. 2021 gestellt werden. Der Antrag ist in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten. Das Antragsformular wird am ersten Tag des Antragszeitraums um 12 Uhr freigeschaltet. Weitere Infos unter www.deutscher-literaturfonds.de.