richtigstellung

Am 29. Juli haben wir über die Anklageerhebung gegen die früheren Vorgesetzten des Krankenpflegers und Serienmörders Niels Högel am Klinikum Oldenburg berichtet. Irrtümlich haben wir geschrieben, dass sich auch ein ärztlicher Leiter der Anästhesiestation nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg verantworten müsse. Das ist falsch. Das Gericht hat die Anklage gegen den Mann nicht zugelassen. Wir bedauern den Fehler. Die Redaktion