Ausbürgerungen nicht legal

ESSEN dpa/taz ■ Die Ausbürgerung von türkischstämmigen Deutschen, die nach 2000 den türkischen Pass neu beantragt haben, ist nach Einschätzung einer Essener Rechtsanwaltgesellschaft nicht gerechtfertigt. „Nach türkischem Recht hätte den Betroffenen eine Urkunde über die Rückeinbürgerung zugestellt werden müssen, was in den uns bekannten Fällen nie geschehen ist“, erklärte Rechtsanwalt Olaf Frank Schulz am Wochenende. „Damit besitzen sie weiterhin legal die deutsche Staatsbürgerschaft.“

Um eine Wahlanfechtung zu vermeiden, hatte die NRW-Landesregierung im Vorfeld der Landtagswahl alle seit 2000 Eingebürgerten darüber befragt, ob sie einen weiteren Pass besitzen (taz berichtete). In diesem Fall hätten sie die deutsche Staatsangehörigkeit und ihr Wahlrecht verloren. Mehrere Anwälte aus NRW wollen per Rechtsgutachten die Ausbürgerungspraxis des Landes rückgängig machen.